Peter Schmid Solare Energien

Service für Photovoltaikanlagen

Batteriespeicher


Batteriespeicher helfen ihnen, den Eigenverbrauch und die Autarkie zu erhöhen. Im unübersichtlichen Speichermarkt führen wir Sie zu dem für Ihren Haushalt und Ihr Verbrauchsverhalten passenden Speicher.


Auf dieser Seite geht es um netzgekoppelte Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage.

Sind Sie an einer Inselösung interessiert (keine Netzverbindung), wählen Sie die Seite Installation Inselanlagen.

Schon kleinere Batteriespeicher erhöhen die Eigenverbrauchsquote. Insbesondere bei Neuanlagen sind Speicher technisch unkompliziert und eine wirtschaftlich gute Lösung.

Bei angepasster Größe können Sie den Eigenverbrauch auf typischerweise 50-70% erhöhen und dadurch massiv Strombezugskosten einsparen.

Bei den jährlichen Strompreiserhöhungen nehmen Sie dann nur noch bedingt teil.

Definition Eigenverbrauchsquote:

Verhältnis der selbst verbrauchten Solarenergie zu der erzeugten Energie

Definition Autarkiegrad:

Verhältnis der selbst genutzten Solarenergie zum gesamten Energieverbrauch

Typische Werte für die Eigenverbrauchsquote:

 Photovoltaikanlage   ohne Speicher

 30%

 Photovoltaikanlage mit   kleinem Speicher

 40-50%

 Photovoltaikanlage mit   angepasstem Speicher

 60-70%

In Abhängigkeit der Größe der Photovoltaikanlage, des Jahresstromverbrauchs und des Verbrauchsverhaltens kann der Speicher bemessen werden.

Auswahl des Speichersystems:

Gerne helfe ich Ihnen in der Frage, welches Speichersystem für Sie passend ist. Ist es ein DC- oder AC-Typ? Soll es eine Insellösung darstellen können? Soll es Ersatzstrom liefern können? Soll es eine USV haben? Soll es wirtschaftlich oder auf höchste Autarkie ausgelegt werden? Oder, oder, oder...

Nachrüstungen Batteriespeicher:

Photovoltaikanlagen ab 2009 können nach dem EEG für Eigenverbrauch genutzt werden. Damit sind für diese Anlagen auch Speicher sinnvoll.

Photovoltaikanlagen, welche in 2012 oder danach in Betrieb genommen wurden, haben die Möglichkeit, die feste 70%-Begrenzung der Wechselrichter an den Übergabepunkt zu verlegen. Damit sind die ca. 5% Verlust durch Abregeln auf 70% nicht mehr relevant, weil die überschüssige Energie vom Speicher aufgenommen wird.

 

Förderung der Batteriespeicher

Die KFW-Förderung der Energiespeicher läuft bis Ende 2018 aus.

Für Baden-Württemberg gibt es ebenso eine Speicherförderung.

Bei der Überlegung eine Förderung einzubeziehen spielt nicht nur die finanzielle Förderung eine Rolle, sondern auch die Auflagen, die an den Betreiber für die Lebensdauer der Photovoltaikanlage (nicht den Speicher) gestellt werden! Aufgrund der Auflagen kann eine Menge Energie verloren gehen, weil am Netzanschlusspunkt eine dauerhafte Leistungsreduktion auf 50% der PV-Leistung gefordert ist. Nur wenn während der Haupteinstrahlungszeit die Verbraucher kontinuierlich und genügend Energie ziehen, wird es diesen Verlust nicht geben. Gerne berate ich Sie, wann eine Förderung sinnvoll ist.

 

Hier einige Förderbedingungen:

-          Die Leistung am Übergabepunkt ist dauerhaft auf 50% der Nennleistung der Photovoltaikanlage zu begrenzen

-          Offenlegung der Schnittstellen (für möglichen Zugriff des Netzbetreibers)

-          Einhaltung der Regeln und Richtlinien

-          Nachweis der Zeitersatzwertgarantie, Nachweis Sicherheitskonzept

-          Das Gesamtvolumen der Förderung ist begrenzt

 

Meldung an Bundesnetzagentur

Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV) nach §§ 111e und 111f EnWG in Kraft getreten. Für die Registrierung von EEG-Anlagen im Marktstammdatenregister wird vorübergehend ein PDF-Formular eingesetzt. Das Marktstammdatenregister ist ab dem 31.01.2019 zugänglich. Auch Batteriespeicher sind hier zu melden und nachzutragen, auch wenn bereits vorher über den herkömmlichen Weg gemeldet wurde.

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